Internatsordnung
Max-Rill-Schule Schloss Reichersbeuern
Das Internat soll für jede Schülerin und jeden Schüler sowie für die InternatspädagogInnen ein Lebensraum und eine Lebensgemeinschaft sein, in denen sich alle entwickeln können, sich aufgehoben und geachtet fühlen. Dies ist nur möglich, wenn es in dieser Gemeinschaft bestimmt Werte, Grenzen und Ablaufstrukturen gibt, denen sich alle verpflichtet fühlen. Die Internatsordnung kann nur die alltäglichen Abläufe und die ganz konkreten Rahmenbedingungen gestalten. Sie soll nicht den persönlichen Bezug und die persönliche Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Schüler und Schülerin ersetzen. Im gemeinsamen Leben des Internates erwarten wir über die Internatsordnung hinaus, dass jede Schülerin und jeder Schüler sich hilfsbereit, engagiert und rücksichtsvoll in die Gemeinschaft einbringt, für sich selbst und andere ein Höchstmaß von Verantwortung übernimmt und bereit ist, seine Potentiale leistungsbereit auszuschöpfen.
Tagesablauf
Von Montag bis Donnerstag:
| 6:30 Uhr | Wecken |
| 7:10 Uhr | Morgengruß im Schlossflur: danach Frühstück |
| 7:55 Uhr | Anwesenheitspflicht im Klassenzimmer |
| 8:00 Uhr | Beginn des Unterrichts (bis 13:05 Uhr) |
| 13:15 Uhr | Mittagessen, danach Mittagspause |
| 14:20 Uhr | Anwesenheit Klasse 5 bis 7 im Klassenzimmer
ab Klasse 8 im Zimmer der Arbeitsstundengruppe |
| 14:25 Uhr | Beginn des Unterrichts (5. bis 7. Klasse)
bzw. Beginn der Arbeitsstunde (ab Klasse 8) |
| 16:00 Uhr | Ende des Unterrichts bzw. Arbeitsstunde |
| 16:15 Uhr | je nach Wahl Teilnahme an sportlichen oder kreativen Gilden (bis ca. 17:30 Uhr) |
| 18:30 Uhr | Abendessen
danach Ausgang und Bettgehzeiten nach Klassen (s. u.) |
Freitag:
Unterricht von 8:00 Uhr bis 12:20 Uhr.
An Heimfahrwochenenden ist die Abreise ab 12:20 Uhr möglich.
Bei seitens der Schule verordneter Nacharbeit endet der Unterricht erst um 13:05 Uhr, erst dann kann die Abreise erfolgen.
Am Internatswochende: (sie sind im jeweiligen Jahresplan festgelegt)
Freitag:
| 12:20 Uhr | Unterrichtsschluss |
| 13:15 Uhr | Mittagessen |
| 14:25 Uhr | Arbeitsstunde für alle Interne |
| 16:00 Uhr | Ende der Arbeitsstunde |
| Ab 16:00 Uhr | Familienabende der einzelnen Internatsgruppen |
Samstag:
| 7:00 Uhr | Wecken |
| 7:40 Uhr | Morgengruß |
| 8:25 Uhr | Unterrichtsbeginn |
| 12:45 Uhr | Unterrichtsschluss |
| 13:15 Uhr | Mittagessen, danach Freizeitangebote |
| 18:30 Uhr | Abendessen
danach Ausgang und Bettgehzeiten nach Alter |
Sonntag:
| 8:30 - 10:00 Uhr | Möglichkeit zum Frühstücken |
| 12:00 Uhr | Mittagessen, danach Freizeitangebote |
| 18:30 Uhr | Abendessen
danach Ausgang und Bettgehzeiten nach Klasse |
Beurlaubung am Internatswochenende (Chip, Joker)
Die SchülerInnen der Klassen 5 bis 10 können sich über das Internatswochenende beurlauben lassen. Die Anzahl der Beurlaubungen wird vor Schuljahresbeginn für die Zeiträume von Beginn bis Weihnachten, von Weihnachten bis Ostern und von Ostern bis Sommer seitens der Internatsleitung festgelegt und in einem Elternbrief bekannt gegeben. Sie bewegt sich in etwa bei der Hälfte der jeweilig in dem Zeitraum liegenden Internatswochenenden.
Die Beurlaubung kann von Samstag ab Unterrichtschluss bis Sonntagabend eine Stunde vor Bettgehzeit stattfinden.
Die zuständigen InternatspädagogInnen sind rechtzeitig über die Absicht einer Beurlaubung zu informieren.
Falls die SchülerInnen sich während der Beurlaubung nicht zu Hause bei den Eltern aufhalten, bedarf es dazu einer ausdrücklichen Genehmigung der Sorgeberechtigten, die schriftlich oder telefonisch rechtzeitig den zuständigen InternatspädagogInnen mitgeteilt werden muss.
Ab Klasse 11 dürfen sich die Schülerinnen jedes Internatswochenende beurlauben lassen. Davon ausgenommen sind bestimmte Internatswochenenden, an denen besondere Veranstaltungen stattfinden. Diese werden am Schuljahresanfang von der Internatsleitung bekannt gegeben.
Arbeitstunde und Zusatzarbeitszeiten
Die reguläre Arbeitsstunde findet für die Klassen 8 – 12 von 14:25 Uhr bis 16:00 Uhr in den jeweiligen Zimmern der SchülerInnen verpflichtend statt. Die SchülerInnen haben unter der Aufsicht und Unterstützung ihrer InternatspädagogInnen in ruhiger sowie konzentrierter Arbeitshaltung ihre Arbeitsaufträge zu erledigen und die jeweiligen Unterrichtsfächer vor- und nachzubereiten. Aus den trimesterweise angebotenen Lernzentren können die SchülerInnen entsprechende Lernzentren auswählen. In Einzelfällen kann der Besuch von Lernzentren auch angeordnet werden.
Bei schlechten Schulleistungen oder nicht erledigten Arbeitsaufträgen können seitens der InternatspädagogInnen oder der LehrerInnen Zusatzarbeitszeiten angeordnet werden, die nach dem Abendessen oder am Internatswochenende am Nachmittag unter der Aufsicht der InternatspädagogInnen abzuleisten sind.
Gilden
Gilden sind sportliche oder kreative Wahlpflichtangebote, die für ein Halbjahr verbindlich zu wählen sind. Daneben gibt es einige Ganzjahresgilden, die für ein ganzes Schuljahr belegt werden müssen. Dazu zählen Chor, Theater, Pony und die Schulmannschaften. Über folgende Mindestbelegung hinaus können die SchülerInnen auch freiwillig mehr Gilden belegen:
| Klasse 5 und 6 | eine Gilde neben verpflichtendem „Differenziertem Sport“ |
| Klasse 7 bis 10 | zwei Gilden |
| Oberstufe | Teilnahme an mindestens einer Gilde gerne gesehen |
Musischer Zweig
Gildenteilnahme sowie „Differenzierter Sport“ nicht verpflichtend, stattdessen verpflichtende Übungszeit für das jeweilige Instrument.
Bettgehzeiten
Das Einhalten der Bettgehzeiten ist uns wichtig. Genügend Schlaf ist eine wesentliche Voraussetzung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit. Nach der Bettgehzeit ist im Zimmer das Licht aus und Ruhe.
| Klasse 5 | 20:30 Uhr |
| Klasse 6 | 21:00 Uhr |
| Klasse 7 | 21:30 Uhr |
| Klasse 8 | 21:30 Uhr |
| Klasse 9 | 21:00 Uhr |
| Klasse 10 | 22:00 Uhr |
| Klasse 11 | 22:30 Uhr |
| Klasse 12 | 22:30 Uhr
(über individuelle geregelte spätere Zeiten entscheidet die Internatskonferenz) |
Am Samstagabend richten sich die Bettgehzeiten nach dem Alter. Richtwert: 10 Jahre 22:00 Uhr und dann gestaffelt.
Ausgangszeiten und gegenseitige Besuche
Aufgrund der gesetzlichen Aufsichtspflicht sowie im Rahmen einer verbindlichen und verantwortungsbewussten Erziehung ist es notwendig, dass sich die SchülerInnen bei ihren InternatspädagogInnen abmelden. Abmelden bedeutet, dass die InternatspädagogInnen ausdrücklich informiert werden, wohin man wie lange geht. Das jeweilige Einverständnis der InternatspädagogInnen ist Voraussetzung zu einer Abmeldung. Bei Verlassen des Schulgeländes ist bei der Rückkehr eine entsprechende Rückmeldung (Anmeldung) erforderlich.
Grundsätzlich gilt, dass alle SchülerInnen sich beim Verlassen des Wohnbereichs nach Schulschluss (Gildenende) bei ihren InternatspädagogInnen abmelden müssen.
| Klasse 5 | Verlassen des Schulgeländes am Nachmittag möglich, Ausgang nach dem Abendessen nur auf dem Schulgelände bis 20:00 Uhr |
| Klasse 6 | wie Klasse 5, Ausgang nach dem Abendessen nur auf dem Schulgelände bis 20:30 Uhr |
| Klasse 7 | wie Klasse 5, Ausgang nach dem Abendessen nur auf dem Schulgelände bis 21:00 Uhr |
| Klasse 8 | Ausgang nach dem Abendessen bis 21:00 Uhr
unter 14 Jahren ab 20:00 Uhr nur noch auf dem Schulgelände |
| Klasse 9 | Ausgang nach dem Abendessen bis 21:30 Uhr |
| Klasse 10 | Ausgang nach dem Abendessen bis 21:30 Uhr |
| Oberstufe | Ausgang nach dem Abendessen bis 22:00 Uhr |
Am Samstagabend (und vor schulfreien Tagen) gilt grundsätzlich die Regelung für Ausgang und gegenseitige Besuche in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz:
| unter 14 Jahre | nach dem Abendessen nur auf dem Schulgelände in zeitlicher Vereinbarung mit den zuständigen InternatspädagogInnen |
| unter 16 Jahre | Ausgang bis max. 22:00 Uhr |
| unter 18 Jahre | Ausgang bis max. 24:00 Uhr |
Bei Besuchen in den Internatshäusern des anderen Geschlechtes müssen die SchülerInnen sich bei ihren eigenen InternatspädagogInnen ausdrücklich abmelden und bei den zuständigen InternatspädagogInnen des besuchten Hauses ausdrücklich anmelden.
Zimmer, in denen die Bewohner gerade nicht anwesend sind, dürfen von Besuchern wie Mitbewohnern nicht betreten werden.
Abmeldungen vom Abendessen
Abmeldungen von den Mahlzeiten sind möglich, wenn SchülerInnen beispielsweise auswärts essen gehen oder sich in den Küchen der Internatshäuser selbst etwas zu Essen zubereiten möchten. Abmeldungen müssen mit den zuständigen InternatspädagogInnen spätestens zum Mittagessen verbindlich abgesprochen werden.
| Klasse 5 bis 7 | keine Abmeldungen möglich |
| Klasse 8 bis 10 | 1x unter der Woche, 1x am Wochenende |
| Oberstufe | 2x unter der Woche, 2x am Wochenende |
Abmeldungen zu anderen Mahlzeiten sind im Sonderfall möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Absprache und Genehmigung der zuständigen InternatspädagogInnen.
Fernsehen und DVDs
Die SchülerInnen dürfen keine eigenen Ferseh- und Videoabspielgeräte im Zimmer haben. Jedes Internatshaus hat einen gemeinsamen Fernseher und DVD-Player.
Im Umgang mit dem Fernseher gilt, dass vor 18:00 Uhr Fernsehen nicht erlaubt ist:
| Klasse 5 bis 7 | nach dem Abendessen Fernsehen nur in ausdrücklicher Absprache, Bettgehzeiten müssen eingehalten werden. |
| Klasse 8 bis 12 | es ist einmal die Woche möglich, einen Film zu Ende anzuschauen, die Bettgehzeit darf dabei aber höchstens um eine halbe Stunde überschritten werden und nur, wenn dies vor dem Film ausdrücklich abgesprochen wurde. |
Ab 22:30 Uhr ist grundsätzlich kein TV mehr erlaubt.
Das Anschauen von Video-DVDs muss ausdrücklich abgesprochen und genehmigt sein. Es ist dann jeweils ein Angebot für alle Bewohner des Internathauses. Die FSK-Altersbeschränkung ist dabei unbedingt zu beachten.
Ordnung in den Zimmern
Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern stellt eine wichtige Grundlage dar, dass sich alle SchülerInnen im Wohnbereich (und die InternatspädagogInnen an ihrem Arbeitsplatz) wohl fühlen können. Daher ist Ordnung und Sauberkeit ein wichtiges Anliegen. Bis zum Beginn des Unterrichts müssen die Internatszimmer eine Mindestgrundordnung aufweisen: ein gemachtes Bett, keine Gegenstände am Boden, auf dem Schreibtisch nur Arbeitsmaterialien, Schranktüren und Schubladen geschlossen, keine überquellenden Mülleimer, Licht und Radios aus.
Ab Klasse 7 muss das Zimmer mindestens einmal die Woche von den SchülerInnen gesaugt und gewischt werden, bei Bedarf öfter.
Ebenso ist in den Gemeinschaftsräumen sowie in den Bädern auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Handys
Die Benützung von Handys ist im Internat unter Einhaltung von Rahmenbedingungen grundsätzlich erlaubt. Dazu gehört, dass der Besitz eines Handys seitens der SchülerInnen und der Eltern den zuständigen InternatspädagogInnen bekannt gemacht wird. Pro SchülerIn ist nur ein Handy erlaubt.
Der Gebrauch des Handys ist verboten:
im Unterricht, in der Arbeitsstunde, in den Gilden, während den Mahlzeiten, während Schul- und Internatsveranstaltungen, nach der Bettgehzeit. Das Handy muss hier ausgeschaltet oder stumm geschaltet eindeutig weggelegt sein. Ein Verstoß führt zum befristeten Einzug des Handys.
Handys sollen nur der Kommunikation dienen, falls sie unabgesprochen als Medienspielgeräte missbraucht werden, fallen sie unter den gleich anschließenden Punkt „Spielkonsolen, Gameboys, PSPs und andere Medienspielgeräte“. Der Umgang mit Handys wird wie folgt gehandhabt:
| Klasse 5 bis 7 | Das Handy wird bei den zuständigen InternatspädagogInnen in Verwahrung gegeben. Es kann dort nach dem Unterricht bzw. Gilden abgeholt und muss zur Bettgehzeit wieder abgegeben werden. |
| Ab Klasse 8 | das Handy verbleibt bei den SchülerInnen und darf außerhalb der Verbotszeiten benützt werden. |
Spielkonsolen, Gameboys, PSPs und sonstige Medienspielgeräte
Spielkonsolen, die über den Fernseher angeschlossen werden, dürfen im Internat verwendet werden, wenn sie als Gerät bei den zuständigen InternatspädagogInnen zuerst angemeldet und genehmigt worden sind. Konsolen dürfen nur angeschlossen werden, wenn alle damit einverstanden sind und dies höchstens einmal die Woche stattfindet. Bei den Spielen sind die Altersbeschränkungen und die pädagogische Eignung unbedingt zu beachten.
Alle übrigen Medienspielgeräte, die ins Internat gebracht werden, müssen bei den zuständigen Internatspädagogen angemeldet und bei diesen zur Bettgehzeit abgegeben werden. Die Schüler können in der Freizeit dort ihre Geräte abholen. Die Spielzeit darf eine Stunde pro Tag nicht überschreiten.
Krankmeldungen und Medikationen
Die InternatspädagogInnen sind die erste Instanz bezüglich Krankmeldungen. Nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung kann vor allem zu Unterrichtsbeginn die Krankenstation aufgesucht werden. Während des Schulvormittags kann eine Unterrichtsbefreiung nur durch die Krankenstation oder durch Frau Steinmetz vertretungsweise auch durch Herrn Senske oder Frau Grahl erfolgen.
Wenn ein Schüler / eine Schülerin dauerhaft ein bestimmtes Medikament einnehmen muss, haben die Eltern eine entsprechende „Erklärung zur Medikamenteneinnahme“ auszufüllen und den zuständigen InternatspädagogInnen zu übergeben.
Computer und Laptops (Notebooks)
Jedes Internatshaus hat einen Gemeinschaftscomputer mit Internetzugang. Insofern besteht keine zwingende Notwendigkeit, dass die SchülerInnen einen eigenen Computer mitbringen. Die Internatscomputer sind in erster Linie Arbeits- und Kommunikationsgeräte. Schulisches Arbeiten und Recherchieren sowie Emailkorrespondenz haben vor eventuellen Spielen und Internetsurfen absoluten Vorrang. Letztere Tätigkeiten sollen zeitlich für jeden kontingentiert sein. Das Herunterladen von illegalen Inhalten ist strikt verboten und führt zu einem Nutzungsverbot. In den Computerzimmern darf nichts gegessen und getrunken werden, um Beschädigungen der Geräte zu vermeiden. Die Computerzimmer müssen am Vormittag abgeschlossen sein.
Ab Klasse 8 können eigene Laptops (Notebooks) als reines Arbeitsgerät während der regulären Arbeitsstunde sowie in Zusatzarbeitszeiten in Absprache mit den zuständigen InternatspädagogInnen benutzt werden. In der übrigen Zeit sind die Geräte bei den InternatspädagogInnen zu deponieren.
Ab der Oberstufe sind eigene Rechner in Absprache mit den zuständigen InternatspädagogInnen erlaubt. Auch diese sind in erster Linie als Arbeitsgerät zu verwenden. Bei Zweckentfremdung als reines Spiel- oder Videoabspielgerät kann der eigene Rechner verboten werden.
Alkohol- und Tabakkonsum
Das Rauchen ist während der Schulzeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr verboten. Nur über 18jährige können in der Mittagspause nach dem Mittagessen an den Raucherplätzen rauchen. Bei Verstößen findet die Raucherregelung der Schule Anwendung. Ab 16:00 Uhr können die über 16jährigen an den Raucherplätzen rauchen. Unter 16 Jahren ist im Internat das Rauchen und der Besitz von Tabakwaren nicht erlaubt. Streng verboten ist das Rauchen in den Internatshäusern sowie auf den Balkonen.
Im Internat sind der Besitz und der Konsum von Alkohol jeglicher Art verboten. Der Konsum von Alkohol außerhalb des Internates ist nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erlaubt.
Andere Drogen
Der Besitz und der Konsum von illegalen Drogen (lt. Betäubungsmittelgesetz) sind im Internat sowie außerhalb des Internats streng verboten. Dies schließt auch ausdrücklich die Zeiten außerhalb des Verantwortungsbereiches des Internates (Heimfahrwochenenden, Ferien) mit ein. Ebenso ist es verboten, legale Mittel zweckentfremdet als Rauschmittel zu benützen (z. B. Klebstoff schnüffeln). Schule und Internat sind berechtigt, Kontrolluntersuchungen auf Drogen durchzuführen und ein medizinisches Labor mit der Auswertung zu beauftragen. Bei positivem Ergebnis gehen die Kosten zu Lasten der Eltern.
PKWs und andere motorisierte Fortbewegungsmittel
Eigene PKWs sind im Internat erst ab der Oberstufe erlaubt. Die Benutzung darf, abgesehen von der An- und Abreise, nur in Absprache mit den zuständigen InternatspädagogInnen geschehen. Es ist verboten, dass minderjährige SchülerInnen im PKW von MitschülerInnen mitfahren, wenn hierzu keine schriftliche Genehmigung seitens der Sorgeberechtigten vorliegt.
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials sind andere motorisierte Fortbewegungsmittel außer PKWs im Internat nicht erlaubt.
Brandschutzbestimmung
Im Internat sind alle Formen von Feuer (Zündeln, Kerzen, Räucherstäbchen, Teelichter etc.) aufgrund der Brandgefahr vor allem im Schloss streng verboten. Ebenso ist der Besitz bzw. Verwahrung von brennbaren Flüssigkeiten strikt untersagt.
Sonstiges
Mitnahme privater Gegenstände: die Mitnahme kleiner Möbelstücke ist erlaubt, größere bedürfen der Absprache mit den zuständigen InternatspädagogInnen.
Elektrogeräte: Kühlschränke, Wasserkocher, Kochplatten und andere Elektrogeräte benötigen die Genehmigung durch die Internatskonferenz und müssen auch den anderen Mitbewohnern zur Verfügung stehen können.
09/2010

